Förderprogramme für Ihre Weiterbildung
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Förderprogrammen für Ihre Weiterbildung
Weiterbildungsförderung Saarland
Das Programm „Kompetenz durch Weiterbildung – KdW“
Wer wird gefördert?
Das Saarland fördert die Weiterbildungsaktivitäten von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen bis 249 Mitarbeiter (KMU), die über Ihren Arbeitgeber eine berufliche Weiterbildung absolvieren wollen. Nur Beschäftigte aus saarländischen Betriebsstätten können gefördert werden.
Was wird gefördert?
Seminare und Schulungen, deren Lerninhalte einen direkten Bezug zur ausgeübten Tätigkeit der Beschäftigten haben oder ihre beruflichen Kompetenzen vertiefen und erweitern. Nicht förderfähig sind interne Schulungen.
Wie wird gefördert?
Der Weiterbildungszuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kurskosten, maximal aber 2.000 Euro pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Kurse mit Kosten unter 200 Euro werden nicht gefördert. Der Antrag auf Förderung muss durch den Arbeitgeber bis spätestens drei Werktage vor Kursbeginn online bei der KdW-Servicestelle, der FITT gGmbH, gestellt werden.
Wo finde ich Informationen?
Weiterführende Informationen sowie Antragsformulare finden sich auf der Seite der FITT gGmbH. Dort sind auch die Ansprechpartnerinnen mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse aufgeführt.
Daneben erteilen auch die zuständigen Ministerien Auskünfte:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Referat F/6 (zu KdW)
Beate Sehn
E-Mail: b.sehn@wirtschaft.saarland.de
Telefon: 0681 501-3800
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Verwaltungsbehörde Europäischer Sozialfonds
Hubertus Stoll
E-Mail: h.stoll@wirtschaft.saarland.de
Telefon: 0681 501-3184
Quellen:
Weiterbildungsförderung Saarland – Bildungsprämie (bildungspraemie.info)
Saarland – Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung – Kompetenz durch Weiterbildung
Weiterbildungsförderung Rheinland-Pfalz
Förderung beruflicher Weiterbildung
Berufliche Weiterbildung gewinnt durch die Transformation der Arbeitswelt zunehmend an Bedeutung. Rasche digitale und technologische Entwicklungen sowie sich verändernde Produktionsprozesse im Zuge des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft bringen Weiterbildungsbedarfe in verschiedenen Branchen und Berufen mit sich. Berufsbilder ändern sich, neue Berufe entstehen. Darüber hinaus wirkt sich auch der demografischen Wandel auf die Fachkräftebedarfe der Zukunft aus.
Sowohl Erwerbstätige als auch Betriebe stehen vor der Herausforderung, mit den Anforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt Schritt zu halten. Denn wenn sich Berufe langsamer ändern als die potenziellen Einsatzmöglichkeiten neuer Technologien, dann entscheidet die Qualifikation in immer stärkerem Maße über die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungschancen der Erwerbstätigen und die Wettbewerbschancen der Unternehmen. Daher gilt es, durch berufliche Weiterbildung Qualifikationen zu erhalten und auszubauen.
Die Verbesserung der Kompetenzen der Arbeitskräfte durch berufliche Weiterbildung ist ein Schwerpunkt der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie stärkt die Erwerbstätigen und Beschäftigten in Rheinland-Pfalz im Prozess der Transformation der Arbeitswelt und bietet zwei Förderprogramme an, die aus Mitteln der Europäischen Sozialfonds finanziert werden:
Während sich das Förderprogramm QualiScheck an Einzelpersonen richtet, die sich individuell beruflich weiterbilden möchten, bietet das Ministerium darüber hinaus für Unternehmen das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung an.
Quelle:
ESF Rheinland-Pfalz: Förderung beruflicher Weiterbildung (rlp.de)
Weiterbildungsförderung Nordrhein-Westfalen
Weiterbildungsförderung Nordrhein-Westfalen
Der Bildungsscheck
Wer wird gefördert?
Mit dem Bildungsscheck wird aus ESF-Mitteln die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung gefördert. Der Bildungsscheck richtet sich dabei insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrendes Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeitern. Den Bildungsscheck gibt es im individuellen und betrieblichen Zugang im Anschluss an eine ortsnahe und neutrale Beratung.
Gefördert werden Personen im individuellen Zugang, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bzw. zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) liegt. Ein Bildungsscheck im betrieblichen Zugang über den Arbeitgeber mit Sitz oder Unternehmensstätte in NRW kann nur in Unternehmen mit mindestens einem und höchstens 249 Mitarbeitern ausgegeben werden.
Was wird gefördert?
Der Bildungsscheck kann für Weiterbildungen im beruflichen Kontext eingesetzt werden.
Wie wird gefördert?
Der Bildungsscheck wird im Rahmen einer Beratung in einer der Beratungsstellen des Landes ausgestellt. Die kostenlose Beratung wird in 225 Beratungsstellen in ganz Nordrhein-Westfalen angeboten. Der Bildungsscheck beinhaltet einen Zuschuss von 50% der Ausgaben für eine Weiterbildungsmaßnahme, höchstens jedoch 500 Euro. Der Bildungsscheck wird bei Kursbuchung vom jeweiligen Weiterbildungsanbieter „eingelöst“, der diesen dann mit dem Land Nordrhein-Westfalen abrechnet.
Im individuellen Zugang kann jährlich ein Bildungsscheck ausgegeben werden, im betrieblichen Zugang jährlich bis zu zehn Bildungsschecks.
Wo finde ich Informationen?
Interessierte wenden sich an eine Bildungsberatungsstelle in der Nähe ihres Wohnortes. Das Land bietet im Internet eine Beratungsstellensuche an: www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche. Informationen erteilt auch das Infotelefon berufliche Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen unter der Rufnummer 0211 83719 29.
Quelle:
Weiterbildungsförderung Nordrhein-Westfalen – Bildungsprämie (bildungspraemie.info)
Weiterbildungsförderung Niedersachsen
Weiterbildungsförderung Niedersachsen
Das Förderprogramm
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen sowie an Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sind ausgeschlossen, es sei denn, sie arbeiten im Bereich der vorschulischen Erziehung oder der Altenpflege.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind die Teilnahme- und Prüfungsgebühren für berufsbezogene Weiterbildungen sowie Personalkosten, die durch die weiterbildungsbedingte Freistellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen. Die Kurse müssen berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen. Weitere Bedingungen: Die Kurse müssen in sich abgeschlossen und bis 30. Juni 2022 beendet sein. Keinen Zuschuss gibt es für Reise-, Übernachtungs- oder Bewirtungskosten.
Wie wird gefördert?
Arbeitgeber erhalten maximal 50 Prozent der Kursgebühren als Zuschuss, die Mindestfördersumme beträgt 1.000 Euro. Der Arbeitgeber muss mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen. Anträge können Unternehmen fortlaufend bei der zuständigen Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) stellen. Die Anträge müssen sowohl online als auch in Papierform eingereicht werden.
Wo finde ich Informationen?
Mehr zum Programm und zur Antragstellung findet sich auf der Seite der NBank zum Programm Weiterbildung in Niedersachsen. Dort können Interessierte auch die Antragsformulare herunterladen. Die NBank berät und informiert telefonisch unter 0511 30031-333 und per E-Mail: beratung@nbank.de.
Quelle:
Weiterbildungsförderung Niedersachsen – Bildungsprämie (bildungspraemie.info)
Weiterbildungsförderung Brandenburg
Weiterbildungsförderung Brandenburg
Die Weiterbildungsrichtlinie
Mit der Richtlinie will Brandenburg die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen im Land erhalten und verbessern, um das Fachkräftepotenzial in Zeiten von digitalem und demografischem Wandel effektiv heben zu können.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Brandenburg. Außerdem werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen in der ehren- und hauptamtlichen Tätigkeit in Vereinen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gefördert. Ferner können im Unternehmen bzw. in Trägern der Kinder- und Jugendhilfe tätige Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler als auch Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer gefördert werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten (Kurs- und Prüfungsgebühren), maximal 3.000 € pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Ein Antrag kann bis zu 10 Weiterbildungen umfassen. Die Anzahl der Teilnehmenden pro Weiterbildungsmaßnahme ist nicht begrenzt. Die Antragstellung ist einmal im Jahr möglich.
Wie wird gefördert?
Interessierte beantragen die Förderung online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Nach der Antragstellung bei der ILB ist eine Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages oder die Teilnahme an der Weiterbildung förderunschädlich möglich. Es ist jedoch möglich, dass die Förderung nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt gewährt wird. Erst mit dem Erhalt und der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides stehen die Höhe der Förderung und deren Bedingungen fest.
Wo finde ich Informationen?
Fragen rund um die Förderung beantworten das Team Fachkräfte & Qualifizierung der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH oder die ILB:
- Webseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Auskünfte zum Antragsverfahren: Infotelefon Arbeit der ILB 0331 660-2200
- Vertiefende fachliche Beratung zur Weiterbildung und zu Fördermöglichkeiten: über das Weiterbildungstelefon 0331 704457-22 und das Team Fachkräfte & Qualifizierung.
Quelle:
Weiterbildungsförderung Brandenburg – Bildungsprämie (bildungspraemie.info)
Weiterbildungsförderung Sachsen-Anhalt
Weiterbildungsförderung Sachsen-Anhalt
Das Programm „Weiterbildung direkt“
Wer wird gefördert?
Im Fokus stehen Erwerbstätige mit einem monatlichen Brutto-Einkommen von bis zu 4.575 Euro sowie Auszubildende und Berufsfachschülerinnen und -schüler ab 18 Jahren. Auch Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen fallen unter das Programm.
Was wird gefördert?
Sachsen-Anhalt fördert die individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Darunter fallen neben Kursen und Seminaren auch Weiterbildungsstudiengänge und Coachings. Die förderfähigen Kurskosten müssen mehr als 1.000 Euro betragen. Auszubildende und Berufsfachschülerinnen und –schüler erhalten Zuschüsse nur für den Erwerb von Zusatzqualifikationen im Rahmen von ausbildungsbegleitenden Lehrgängen. Die Lehrgangskosten müssen hier mindestens 500 Euro betragen.
Wie wird gefördert?
Antragsteller erhalten abhängig von ihrem Einkommen, ihrem Alter sowie ihrer Lebens- und Beschäftigungssituation (z.B. befristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung u.a. ) bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss, maximal jedoch 25.000 Euro pro Weiterbildungsvorhaben. Förderfähig sind neben den Kurs- und Prüfungsgebühren auch Ausgaben für Kinderbetreuung sowie bei einer Entfernung von mindestens 50 Kilometern zum Kursort auch Fahrt- und Übernachtungskosten. Der Zuschuss wird in Form einer Pauschale gewährt.
Das Programm ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt angesiedelt, bei der Anträge für den Zuschuss spätestens sechs Wochen vor dem verbindlichen Kurs-Anmeldetermin eingegangen sein müssen. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller tritt mit den Weiterbildungsausgaben in Vorleistung und beantragt nach Kursende die Auszahlung des Zuschusses. Die Weiterbildungsausgaben dürfen nicht von anderen übernommen werden, auch der Arbeitnehmer darf sich nicht direkt an der Finanzierung der Weiterbildung beteiligen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Informationen sowie die Antragsdokumente stehen auf der Seite der Investitionsbank zur Verfügung.
Auskünfte erhalten Interessierte unter der kostenfreien Servicenummer 0800 56 007 57.
Quelle:
Weiterbildungsförderung Sachsen-Anhalt – Bildungsprämie (bildungspraemie.info)
Weiterbildungsförderung Thüringen
Weiterbildungsförderung Thüringen
Der Weiterbildungsscheck
Wer wird gefördert?
Den Weiterbildungsscheck erhalten Erwerbstätige, die für in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten, sowie Selbstständige. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss zwischen 20.000 und 40.000 Euro liegen (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 und 80.000 Euro). Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sind vom Weiterbildungsscheck ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Weiterbildungen, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten für den Beruf vermitteln und bei einem anerkannten bzw. zertifizierten Weiterbildungsträger stattfinden.
Wie wird gefördert?
Thüringen gewährt einen Zuschuss zu Weiterbildungen von bis zu 1.000 Euro. Beantragt wird der Weiterbildungsscheck bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen (GFAW) in Papierform vor der Anmeldung zum gewünschten Kurs. Die Förderung mit einem Weiterbildungsscheck ist einmal pro Kalenderjahr möglich.
Wo finde ich Informationen?
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der GFAW zur Verfügung. Dort können auch die Antragsformulare heruntergeladen werden. Fragen beantwortet die GFAW auch telefonisch und per Mail:
Fachgebiet Antrag Weiterbildung
Ursula Erlebach
Telefon: 0361 2223-0
ursula.erlebach@gfaw-thueringen.de
Quelle:
Weiterbildungsförderung Thüringen – Bildungsprämie (bildungspraemie.info)
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